Wichtig: für den Anlass/Anspruchsgrund bestehen zahlreiche Nachweispflichten. Bringen Sie diese bitte im Original mit. Ebenso müssen wir einen gültigen Lichtbildausweis kontrollieren.
PCR/NAT Soforttests werden weiterhin angeboten, benötigen jedoch einen positiven Schnelltest vorab (§ 4b Bestätigende Diagnostik-Testung /
Nach einem positiven Antigen-Test oder einem positiven Pooling-Test mittels eines Nukleinsäurenachweises hat die getestete Person einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2. Dies gilt auch nach einem positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung.)